Nachzahlungen und neue Vorauszahlungen an das Finanzamt – die Gefahr einer neuen Selbstständigkeit

Nachzahlungen und neue Vorauszahlungen an das Finanzamt – die Gefahr einer neuen Selbstständigkeit

Szenario

Wenn man sich selbstständig macht zahlt man anfangs nur die Umsatzsteuer an das Finanzamt. Wenn man Kleingewerbetreibender ist muss man diese nicht zahlen. Sobald das erste Jahr vorbei ist macht man die Jahreserklärung an das Finanzamt. Jetzt wird die Einkommenssteuer auf den Gewinn des letzten Jahres fällig. Daraus resultiert eine Nachzahlung an das Finanzamt, sowie eine vierteljährliche Vorauszahlung für das laufende Jahr. Das ist der Moment wo viele gewerbetreibende, die keine Rücklagen vom Gewinn beiseite gelegt haben pleite gehen können.

Verschleppt man die Jahreserklärung macht diese sogar erst nach dem zweiten Jahr, hat man eine Nachforderung für 2 Jahre, sowie die vierteljährlichen Vorauszahlungen vor sich. Der Berg zu zahlender Beträge wächst.

Der Start in die Selbstständigkeit – Fallstrick Nachzahlungen

Die finanzielle Planung und rechtzeitige Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen sind entscheidend für die langfristige Stabilität eines Unternehmens. Hier ist eine detaillierte Beschreibung des Szenarios sowie Tipps, um diese potenziellen Fallstricke zu vermeiden:

Das Problem: Nachzahlungsfallen bei Kleingewerbetreibenden

  1. Keine Umsatzsteuerpflicht im ersten Jahr: Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer erheben oder abführen, was den administrativen Aufwand reduziert und die Einnahmen in der Kasse hält.
  2. Erst nach einem Jahr zur Steuererklärung verpflichtet: Das Finanzamt setzt die Verpflichtung zur Abgabe einer Jahressteuererklärung erst im zweiten Geschäftsjahr an, was bedeutet, dass Sie in diesem Zeitraum keine laufenden Vorauszahlungen leisten müssen.
  3. Erhebliche Nachzahlungen nach der ersten Steuererklärung: Sobald Sie die erste Jahressteuererklärung abgeben, wird die Einkommensteuer auf den Gewinn des letzten Geschäftsjahres fällig. Dies kann zu einer erheblichen Nachzahlung führen, wenn nicht ausreichend Rücklagen gebildet wurden.
  4. Vierteljährliche Vorauszahlungen: Nach der ersten Steuererklärung müssen Sie beginnen, vierteljährlich Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer des laufenden Geschäftsjahres zu leisten, was eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellt.
  5. Verzögerte Abgabe der Steuererklärung: Wenn Sie sich entscheiden, die Jahreserklärung weiter hinauszuziehen, können sich die Nachforderungen summieren, da nun Rückstände für mehrere Jahre beglichen werden müssen, zusätzlich zu den Vorauszahlungen des laufenden Geschäftsjahres.

Tipps zur Vermeidung der Falle:

  1. Rücklagen bilden: Es ist entscheidend, von Anfang an einen Teil Ihrer Gewinne beiseitezulegen – idealerweise mindestens 30%, um unvorhergesehene steuerliche Belastungen abzufedern.
  2. Regelmäßige Budgetplanung und Überprüfung: Führen Sie eine genaue Buchhaltung und überprüfen Sie regelmäßig Ihre Finanzlage, um sicherzustellen, dass Sie jederzeit einen klaren Einblick in Ihre Liquidität haben.
  3. Steuerberatung hinzuziehen: Eine professionelle steuerliche Beratung kann Ihnen helfen, mögliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
  4. Zeitplan für die Steuererklärung erstellen: Setzen Sie feste Termine zur Erstellung Ihrer Unterlagen vor dem Ende des Geschäftsjahres, um sicherzustellen, dass Sie pünktlich die erforderlichen Zahlungen leisten können.
  5. Bildung von Gewinn- und Verlustplänen: Diese dienen als Prognosewerkzeug, um mögliche finanzielle Engpässe zu identifizieren und frühzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
  6. Sachkundige Finanzberatung nutzen: Ein Finanzplaner kann Ihnen helfen, eine nachhaltige Finanzstrategie zu entwickeln, die nicht nur Steuervorschriften berücksichtigt, sondern auch Ihre langfristigen Geschäftsziele unterstützt.

Durch das Bewusstsein für diese Risiken und die Implementierung präventiver Maßnahmen können Sie als Kleingewerbetreibender finanziell gesund bleiben und den Erfolg Ihres Unternehmens sichern.