Die aktuelle Version v4.80 ist erschienen und enthält unter anderem als größte Neuerung die E-Rechnungen die ab 2025 sukzessive eingeführt werden. Hier gibt es eine Übergangsfrist bis 2028, die je nach Firmengröße gilt. Jeder muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das Versenden ist ab 2025 für Unternehmen über 250 Mitarbeiter und / oder 50 Millionen Euro Umsatz verpflichtend. Die genauen Abstufungen zu den Übergangsregelungen der E-Rechnung erfahren Sie auf die-e-rechnung.de.
Als erstes empfehlen wir die Pflicht-Einstellungen zur E-Rechnung in den Einstellungen zu hinterlegen. Ohne diese Daten sind die erstellten E-Rechnungen nicht valide und können von den Empfängern abgelehnt werden.
Auf der linken Seite geben Sie die Daten Ihrer Firma ein. Bei Name geben Sie bitte Ihren Firmennamen oder Echtnamen ein. Als Firmenname zählen nur offizielle Firmierungen wie GmbH, OHG etc. Wenn Sie einen ausgedachten Firmennamen haben geben Sie immer Ihren echten Namen mit an, wie z.B. „Hausmeisterservice Michael Krause“.
In der Verkäufer Identifikation müssen Sie entweder Ihre USTID / VAT angeben und sofern Sie keine haben eine andere Identifikation auswählen.
Das Peppol Netzwerk ist ein Austausch Netzwerk für E-Rechnungen. Wenn Sie keinen Zugang haben – was Sie nicht müssen (kostenpflichtig!) – wählen Sie als Identifikation „EM“ und tragen bei Wert Ihre E-Mail Adresse ein.
Das Update erhalten Sie über die Update Funktion oder laden Sie das Installationspaket für die Rechnungssoftware runter.