Gewerbesteuer

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Gewerbesteuer: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen führen und innerhalb eines Jahres einen Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro erzielen, müssen Sie eine jährliche Gewerbesteuererklärung bei Ihrem Finanzamt abgeben. In dieser Erklärung geben Sie an, welcher Gewerbeertrag im vergangenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) erzielt wurde. Dies umfasst die Angabe von Einnahmen und Ausgaben sowie zusätzliche Hinzurechnungen oder Kürzungen. Außerdem ist anzugeben, in welcher Gemeinde das Gewerbe betrieben wird.

Das Finanzamt berechnet den Gewerbesteuermessbetrag, indem es den Gewerbeertrag mit einer Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Diesen Betrag kommunizieren sie der zuständigen Gemeinde über einen Bescheid.

Die Gemeinde verwendet diesen Messbetrag und kombiniert ihn mit dem lokal festgelegten Hebesatz, um die zu zahlende Gewerbesteuer zu berechnen. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest. In einem weiteren Bescheid teilt Ihnen die Gemeinde den Betrag der fälligen Gewerbesteuer oder etwaige Erstattungen mit und entscheidet über zukünftige Vorauszahlungen für den folgenden Erhebungszeitraum.

Die in dem Bescheid genannten Beträge, sowohl für die tatsächliche Gewerbesteuer als auch für die anfallenden Vorauszahlungen, sind zum angegebenen Termin bei der Gemeinde zu entrichten. Die Übermittlung der Steuererklärung erfolgt elektronisch, beispielsweise über das Portal www.elster.de .

Fazit

Die Gewerbesteuer ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems, der Unternehmen und Selbstständige auf ihr Einkommen angreift. Sie wird in Kommunen unterschiedlich erhoben und muss von Unternehmen und Selbstständigen in Bezug auf ihr Umsatzgut gezahlt werden.

Wenn Sie weitere Fragen zu der Gewerbesteuer haben, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater oder einen Fachmann zu wenden. Dieser Artikel ist keine steuerliche Beratung.