Wann ist man Kleinunternehmer
Wann ist man Kleinunternehmer?
In Deutschland gelten als „Kleinunternehmer“ gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) natürliche Personen, unabhängig davon, ob sie eine juristische Person oder eine Personenvereinigung gründen, sowie Pensionskassen und Versorgungsstiftungen. Die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung sind wie folgt:
- Umsatzgrenze : Der Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres darf seit 2025 nicht mehr als 25.000 Euro betragen haben, und der erwartete Umsatz im laufenden Jahr soll ebenfalls nicht über diese Grenze hinausgehen.
- Reingewinn-Grenze : Die Regelung gilt auch für Unternehmen mit einem Reingewinn (das sind Gewinne zuzüglich Entnahmen abzüglich Einlagen), der in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren jeweils 50.000 Euro nicht überschritten hat, und wenn dieser im laufenden Jahr ebenfalls voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.
Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer
Einer der wichtigsten Faktoren, um den Kleinunternehmer-Status zu erlangen, sind die Umsatzgrenzen. Für das Jahr 2023 liegt die Einnahmen-Obergrenze bei 22.000 Euro im Vorjahr und wird für das laufende Kalenderjahr auf maximal 50.000 Euro begrenzt bleiben. Seit 2025 ist diese Umsatzgrenze auf 25.000 Euro gestiegen. Es ist jetzt auch egal in welchem Monat man gründet, so dass die Grenze auch für das Teiljahr gilt.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden, was bedeutet, dass es keine Umsatzsteuer auf seine Rechnungen ausweisen muss und auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Diese Regelung ist besonders für kleine Anfangsunternehmen oder Einzelunternehmer interessant, da sie den Verwaltungsaufwand reduziert.
Es ist zu beachten, dass die Kleinunternehmerregelung freiwillig angewendet werden kann und nicht automatisch gilt. Es muss im Vorfeld eine Entscheidung getroffen und der zuständigen Finanzbehörde mitgeteilt werden. Sollte das Unternehmen in einem späteren Jahr die Umsatz- oder Gewinnobergrenzen überschreiten, besteht keine Möglichkeit mehr, sich als Kleinunternehmer zu registrieren; man muss dann zur regulären Besteuerung wechseln.
Für genaue Informationen und Beratung bezüglich der Anwendung und möglicher Auswirkungen auf Ihr Unternehmen ist es ratsam, einen Steuerberater oder die zuständige Finanzverwaltung zu konsultieren. Dieser Beitrag ist keine und ersetzt keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater.
Freiberufler als Kleinunternehmer
Auch Freiberufler können den Status des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen, sofern sie die genannten Umsatzgrenzen einhalten. Dies umfasst Berufsgruppen wie Künstler, Ärzte oder Journalisten.
GoBD für Kleinunternehmer
Auch Kleinunternehmer müssen sich an die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) halten.
Buchhaltungspflichten für Kleinunternehmer
Trotz des vereinfachten Status müssen Kleinunternehmer ihre Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß dokumentieren. Das bedeutet, dass sie eine sogenannte „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ (EÜR) führen sollten.
Vorteile als Kleinunternehmer
Der Hauptvorteil des Kleinunternehmerstatus ist die Umsatzsteuerbefreiung. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuern auf ihre Rechnungen ausweisen und sind somit von der Vorsteuerabzugsberechtigung ihrer Kunden befreit. Sie verkaufen etwas an Endkunden für 10 Euro und erhalten diese 10 Euro, ohne die Umsatzsteuer abführen zu müssen – Sie können diese behalten. Die Einkommenssteuer kann ggf wie bei der Regelbesteuerung dennoch anfallen. In der Regelbesteuerung hätten Sie von den 10 Euro erst einmal 19% Umsatzsteuer / 1,60 Euro an das Finanzamt abgeführt und hätten 8,40 Euro in der Hand. Solange man kaum Eingangsrechnungen hat die man hätte gegenrechnen können kann dies ein Vorteil sein. Bei der Entscheidung ob man diese wählt sollte man auch in Betracht ziehen, ob man Geschäfte mit Endkunden oder Firmen macht. Im B2B kann Ihr Kunde hingegen keine Umsatzsteuer geltend machen. Da kann es wieder ein Nachteil sein. Wichtig ist es sich vorab bei einem Steuerberater darüber zu informieren und die Pro’s und Kontra’s für das eigene Gewerbe aufzuwiegen.
Besteuerung als Kleinunternehmer
Fälschlicherweise gehen viele davon aus, dass man als Kleinunternehmer keine Steuern zahlen muss, da man befreit ist. Man ist nur von der Umsatzsteuer befreit. Die Einkommenssteuer muss ggf trotzdem gezahlt werden. Es empfiehlt sich hier vom Gewinn ca 30% weg zu legen, um kommende Forderungen vom Finanzamt erfüllen zu können. In der Regel startet dies nach dem ersten Jahr und dem Einreichen der ersten Jahreserklärung. Ab diesem Zeitpunkt können auch Vorauszahlungen festgesetzt werden, so dass man alle 3 Monate überweisen muss.
Rechnungsstellung für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer reichen Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis aus. Wichtig ist jedoch, dass sie deutlich darauf hinweisen müssen, dass sie von der Steuerbefreiung Gebrauch machen. Dieser Hinweis ist auf der Rechnung anzubringen.
Software zum Rechnungen Schreiben für Kleinunternehmer
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Fazit
Der Kleinunternehmerstatus bietet viele Vorteile, insbesondere die Umsatzsteuerbefreiung. Allerdings sollten Unternehmer die Anforderungen und Pflichten im Blick behalten und sich rechtzeitig über die jeweils gültigen Gesetze informieren.
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