Wir möchten euch hier in einem Video von uns gerne darüber aufklären, wer alles von der E-Rechnungspflicht betroffen ist.
Wichtig ist, dass jeder Unternehmer ab 2025 E-Rechnungen empfangen kann. Dazu reicht es schon wenn Sie ein E-Mail Postfach haben. Es gibt kostenlose Programme – sogenannte Viewer – mit denen man diese Dokumente lesbar machen kann. Auch sehr wichtig ist, dass die Endverbraucher hier in 2025 nicht mit eingeschlossen sind – es geht um Rechnungen zwischen Unternehmern.
Wenn Sie weniger als 50 Mitarbeiter oder 50 Millionen Euro Jahresumsatz haben gilt für Sie eine Übergangsfrist bis 2028. Wenn Sie auch unter 800.000 Euro liegen kann für Sie auch erst 2028 die Pflicht entstehen.
Viele Unternehmer schreiben uns an und verfallen regelrecht in Panik. Für die meisten kommen diese ganzen Regelungen (noch) nicht zum tragen. Beschäftigen Sie sich rechtzeitig mit dem Thema.
Unsere Software Easy Invoice kann E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und speichern als auch an Ihre Kunden versenden.
Bitte beachten Sie auch, dass das Video keine professionelle Steuerberatung darstellt und diese nicht ersetzt. Die steuerlichen Rahmenbedingungen können je nach individuellen Umständen variieren und können in diesem spezifischen Fall von den dargestellten Informationen abweichen. Es ist immer ratsam, die aktuellen steuerlichen Informationen im Einzelfall zu überprüfen und einen Steuerberater zu konsultieren. Das Video wurde mit Hilfe von KI erstellt.